Basis-Informationen Familiennachzug
Wer in der Schweiz lebt und seine Familie nachholen möchte, steht vor vielen Fragen. Der Familiennachzug ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und abhängig vom Aufenthaltsstatus. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln hilft, den Prozess besser zu verstehen.
Voraussetzungen für den Familiennachzug
Damit Sie den Familiennachzug beantragen können, müssen Sie zuerst das Asylverfahren abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen, unter denen Familien-Angehörige in die Schweiz kommen können, unterscheiden sich je nach Aufenthalts-Status der Person in der Schweiz.
Falls Sie erst nach Ihrer Flucht eine Familie wurden, gelten die Bestimmungen für Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung (siehe «Personen mit einer vorläufigen Aufnahme» und «Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung»).
Erklärvideo zum Familiennachzug
Welche Familien-Angehörigen können in die Schweiz kommen?
Folgende Personen können Sie als Drittstaats-Angehörige nachziehen. Drittstaats-Angehörige sind Sie, falls Sie nicht Schweizer Bürgerin oder EU/EFTA-Angehöriger sind.
Familiennachzug möglich für:
minderjährige Kinder
Ehemann oder Ehefrau
eingetragene Partner oder Partnerin
Wollen Sie Ihre minderjährigen Kinder nachziehen? Dann müssen Sie unbedingt vor deren 18. Geburtstag ein Gesuch um Familiennachzug stellen.
Andere Familien-Angehörige können nur in ganz seltenen Ausnahmefällen nachgezogen werden. Wenn beispielsweise eine starke Abhängigkeit besteht.
Vorgehen
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Familiennachzug beantragen möchte?
ACHTUNG
Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten
Seien sie vorsichtig mit Angeboten oder Beratungen, die Geld verlangen und schnelle oder gute Ergebnisse versprechen. Ein Familiennachzug dauert oft lange und ist schwierig. Melden Sie sich als Erstes bei den verantwortlichen Stellen (siehe «2. Schritt: Kantonale Rechtsberatungsstelle kontaktierenÖffnet ein neues Fenster»). Wenn nötig, können sie Ihnen weitere Stellen vermitteln.
Familiennachzug: Schritt für Schritt
Kurzberatungen
Die Fachstelle Familiennachzug SRK bietet bei jeder Anfrage eine Kurzberatung an. Diese Kurzberatung kann schriftlich (E-Mail) oder mündlich (Telefon) sein.
Vertiefte Informationen
- HerunterladenFactsheet «Fristen beim Familiennachzug» (April 2024)PDF – 0.13 MBFactsheet «Fristen beim Familiennachzug» (April 2024) (PDF, 0.13 MB)
- HerunterladenFactsheet «Familiennachzug von Eltern und Geschwistern durch unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich» (September 2024)PDF – 0.08 MBFactsheet «Familiennachzug von Eltern und Geschwistern durch unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich» (September 2024) (PDF, 0.08 MB)
GUT ZU WISSEN
Sui-App bietet Informationen
Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Familiennachzug? Für das Gesuch müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Die Sui SRK App bietet Ihnen detaillierte Informationen zu den nötigen Unterlagen, die Sie einreichen müssen. Je nach Ausweis den Sie haben. Weiter finden Sie in der App nützliche Informationen zum Leben in der Schweiz und Tipps, um mit Stress und Sorgen umzugehen.
Die Sui SRK App gibt es auf Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch und Ukrainisch. Es folgen weitere Sprachen.