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Familiennachzug

Sie haben in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen und möchten Familienmitglieder in die Schweiz holen? Die Rechtsberatungsstelle in Ihrem Kanton kann Ihnen nicht weiterhelfen? Wir beraten Sie.

Voraussetzungen für den Familiennachzug

Damit Sie den Familiennachzug beantragen können, müssen Sie zuerst das Asylverfahren abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen, unter denen Familien-Angehörige in die Schweiz kommen können, unterscheiden sich je nach Aufenthalts-Status der Person in der Schweiz.

Falls Sie erst nach Ihrer Flucht eine Familie wurden, gelten die Bestimmungen für Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung (siehe «Personen mit einer vorläufigen Aufnahme» und «Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung»).

Welche Familien-Angehörigen können in die Schweiz kommen?

Folgende Personen können Sie als Drittstaats-Angehörige nachziehen. Drittstaats-Angehörige sind Sie, falls Sie nicht Schweizer Bürgerin oder EU/EFTA-Angehöriger sind.

Familiennachzug möglich für:

  • minderjährige Kinder

  • Ehemann oder Ehefrau

  • eingetragene Partner oder Partnerin

Wollen Sie Ihre minderjährigen Kinder nachziehen? Dann müssen Sie unbedingt vor deren 18. Geburtstag ein Gesuch um Familiennachzug stellen.

Andere Familien-Angehörige können nur in ganz seltenen Ausnahmefällen nachgezogen werden. Wenn beispielsweise eine starke Abhängigkeit besteht.

Vorgehen

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Familiennachzug beantragen möchte?

ACHTUNG

Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten

Seien sie vorsichtig mit Angeboten oder Beratungen, die Geld verlangen und schnelle oder gute Ergebnisse versprechen. Ein Familiennachzug dauert oft lange und ist schwierig. Melden Sie sich als Erstes bei den verantwortlichen Stellen (siehe «2. Schritt: Kantonale Rechtsberatungsstelle kontaktierenÖffnet ein neues Fenster»). Wenn nötig, können sie Ihnen weitere Stellen vermitteln.

Familiennachzug: Schritt für Schritt

Was wir tun

Allgemeine Beratung

Die Fachstelle Familiennachzug SRK bietet bei jeder Anfrage eine Kurzberatung an. Diese Kurzberatung kann schriftlich (E-Mail) oder mündlich (Telefon) sein.

Hier können wir nicht helfen

In folgenden Fällen kann die Fachstelle Familiennachzug nicht beraten:

  • Reisekosten

  • Anwaltskosten

  • Familiennachzug von Personen ohne geregelten Aufenthalts-Status (Sans-Papiers)

  • Personen im Dublin- oder Asylverfahren

  • Familiennachzug durch Personen, die nie ein Asylverfahren durchlaufen haben (z.B. Personen mit einer EU/EFTA-Aufenthalts-Bewilligung)

Vertiefte Beratung in wenigen Fällen

Die Fachstelle Familiennachzug SRK bietet eine vertiefte Beratung an, wenn die folgenden drei Bedingungen alle erfüllt sind:

  1. Die Rechtsberatungsstelle in Ihrem Kanton unterstützt Sie nicht

  2. Die Fachstelle hat Ressourcen für einen zusätzlichen Fall

  3. Ihr Fall erfüllt eine der folgenden Kriterien:

    • Kinder mit Flüchtlingseigenschaft, die ihre Eltern in die Schweiz holen möchten (Umgekehrter Familiennachzug bei Flüchtlingskindern)

    • Personen, die Ergänzungsleistungen zu einer AHV/IV-Rente beziehen

    • Personen, die Sozialhilfe erhalten und eine vorläufige Aufnahme haben. Sie müssen in diesem Fall aus einem der folgenden Gründe Sozialhilfe erhalten:

      • Sie betreuen Familienangehörige und können deshalb nicht arbeiten.

      • Sie erhalten einen zu niedrigen Lohn.

      • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten.

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Der Newsletter Suche und Familiennachzug informiert zweimal jährlich über aktuelle Themen im Bereich «Restoring Family Links». Dazu zählt die Suche nach Familienangehörigen und das Recht auf Achtung des Familienlebens. Melden Sie sich jetzt an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

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Beratung und Grundlagen für Fachpersonen

Wir engagieren uns mit Grundlagen-Arbeit, Lobbying und Advocacy für eine verbesserte Umsetzung des geltenden Rechts.

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Was wir 2024 erreicht haben

Anfragen

Die Fachstelle Familiennachzug hat im vergangenen Jahr (2024) insgesamt 1041 Anfragen bearbeitet.

Familien

Im Jahr 2024 haben wir 108 Familien vertieft im Familiennachzugsverfahren unterstützt.

eingereiste Personen

Nach der Unterstützung der Fachstelle Familiennachzug, konnten konnten im Jahr 2024 37 Familienmitglieder einreisen.

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