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Parlament: die Themen

Getreu seinen Grundsätzen vertritt das Rote Kreuz keine politischen, religiösen oder ideologischen Überzeugungen. Auch gibt es keine Empfehlungen zu Themen ab, die der Volksabstimmung unterliegen. Sein Fachwissen gibt es in erster Linie über das Informationsbulletin «Standpunkte» an die Parlamentarische Gruppe Rotes Kreuz weiter.

Sommersession 2025

Editorial

Oberster Grundsatz des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) ist die Menschlichkeit. Wo die Interessen besonders verletzlicher Menschen auf dem Spiel stehen, setzt sich das SRK für ihre Anliegen ein. Vor diesem Hintergrund äussert sich das SRK zu den folgenden Themen und zu Geschäften, die in der Sommersession zur Diskussion stehen.

Stärkung der Hilfe und Betreuung für ältere Menschen

BRG. 24.070Öffnet ein neues Fenster. Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG). Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause.

Das SRK unterstützt die Gesetzesvorlage und empfiehlt, in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen. Mit der Verankerung von Betreuungsangeboten für ältere Menschen schafft die Vorlage klaren Mehrwert. Die von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Präzisierung der Leistungskategorien in Art 14a Abs1. E-ELG begrüsst das SRK ausdrücklich: Die Möglichkeit zur «Förderung der Alltagsgestaltung und sozialen Teilhabe» stärkt die Absicht der Vorlage bei gleichbleibendem Kostendach.

Menschliche Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

BRG. 25.037Öffnet ein neues Fenster. Botschaft des Bundesrates zum EU-Migrations- und Asylpakt.

Das SRK begrüsst, dass die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts teilweise Bestimmungen zur Sicherstellung von Rechten schutzsuchender Personen vorsieht. Der vorhandene Spielraum für eine menschliche Umsetzung des Pakts ist allerdings stärker zu nutzen:

Eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus ist zentral, um den mehrheitlich restriktiven Elementen des Pakts einen Aspekt der Humanität entgegenzusetzen. Der für die Solidaritätsmassnahmen vorgesehene Rahmen muss eine effektive Beteiligung der Schweiz zulassen und sollte prioritär auf das Instrument der Relocations setzen.

Das SRK unterstützt die Bestimmung zur Umsetzung der Überprüfungsverordnung, wonach unbegleitete minderjährige Ausländer und Asylsuchende bereits zu Beginn der Überprüfung eine Vertrauensperson respektive Rechtsvertretung erhalten. Das SRK empfiehlt die Beibehaltung der Bestimmung und ihre Ausweitung auf alle asylsuchenden Personen.

Das SRK empfiehlt die systematische Anwendung der Souveränitätsklausel für Minderjährige, die keine Familienangehörigen in anderen Schengen-Mitgliedstaaten haben. Eine entsprechende Bestimmung ist Voraussetzung zum Schutz des Kindeswohls.

Verteidigungsfähigkeit der Schweiz: Stärkung der Gesamtgesellschaft

Motion. 24.4036Öffnet ein neues Fenster. Erstellung einer Strategie zur Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz in Bezug auf die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.

Das SRK empfiehlt die Annahme der Motion. In Krisensituationen muss allen Menschen der nötige Schutz zukommen. Voraussetzung dafür ist die Berücksichtigung aller Bevölkerungs-gruppen. Das erfordert Präventions-Massnahmen und den Einbezug der Zivilgesellschaft. Die vorgeschlagene Strategie-Erarbeitung ist aus Sicht des SRK ein geeigneter Rahmen dafür.

Kriegsmaterialexporte: Wahrung humanitärer Verpflichtungen

BRG. 25.024Öffnet ein neues Fenster. Kriegsmaterialgesetz (Abweichungskompetenz für den Bundesrat).

Das SRK weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Kriegsmaterial strikten völkerrechtlichen Anforderungen unterliegt. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten müssen oberste Priorität haben. Die geplante Einführung einer Abweichungskompetenz bei der Bewilligung von Kriegsmaterialausfuhren bietet keine ausreichende Garantie zur Verhinderung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht.

Reform der vorläufigen Aufnahme: Schutz statt Rechte-Abbau

Motion. 25.3224Öffnet ein neues Fenster. Status der vorläufigen Aufnahme klären und eingrenzen.

Das SRK empfiehlt die Ablehnung der Motion. Die geforderte Einschränkung des Zugangs zur vorläufigen Aufnahme verstösst gegen internationale Verpflichtungen, verkennt die Lebensrealität von Geflüchteten und verschärft bereits heute bestehende Defizite des Status. Statt eines zusätzlichen Rechte-Abbaus, regt das SRK die Überführung der vorläufigen Aufnahme in einen neuen Status «Humanitärer Schutz» an.

Internationale Adoptionen: Schutz des Kindeswohls und Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wahren

Motion. 25.3430Öffnet ein neues Fenster. Kein Verbot von internationalen Adoptionen.

Das SRK weist darauf hin, dass missbräuchliche Adoptionen gravierende menschliche Konsequenzen haben. Regeln zum Umgang mit internationalen Adoptionen müssen deshalb den uneingeschränkten Schutz des Kindeswohls und der Herkunftsfamilie garantieren. Dazu gehört eine umfassende und wirksame Unterstützung bei der Herkunftssuche sowie eine lückenlose Aufarbeitung erfolgter Adoptionen.

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